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    Rabattfreibetrag

    Erhält ein abhängig Beschäftigte im Rahmen seiner Beschäftigung vom Arbeitgeber Sachleistungen, so sind diese bis zu einem Betrag von 1.080 Euro steuerfrei. Dieser Rabattfreibetrag betrug bis zum 31.12.2003 noch 1.224 Euro. Zu den Sachleistungen gehören sowohl Waren wie auch Dienstleistungen, soweit diese nicht überwiegend zur Deckung des Bedarfs der abhängig Beschäftigte hergestellt und nicht pauschal versteuert wurden.
    Um die Sachbezüge zu bewerten, wird ein Wert in Höhe von 96 Prozent des endgültigen Verkaufspreises angenommen. Erhalten bei Luftfahrtunternehmen beschäftigte Mitarbeiter reduzierte Flüge, so darf hierfür ein Durchschnittswert angenommen werden. Wie diese bestimmt werden können, geht aus einem Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 07.12.2000 hervor. Sollten die Sachbezüge einen Wert von 44 Euro pro Monat nicht übersteigen, müssen diese nicht berücksichtigt werden. Liegen diese jedoch darüber, so muss nicht nur die Differenz, sonder der gesamte Sachbezug steuerlich berücksichtigt werden.

    Passender Tipp:

    Der monatliche Freibetrag von 44 Euro darf auch zur Ausgabe von Gutscheinen verwendet werden.

    Realsplitting

    Unterhaltszahlungen an einen geschiedenen beziehungsweise dauernd getrennt lebenden Ehepartner wurden im Rahmen des Realsplittings von der Steuer abzugsfähig. Demnach zählen die Unterhaltsleistungen im betreffenden Kalenderjahr als Sonderausgaben, falls sie einen Wert von 13.805 Euro nicht übersteigen. Allerdings muss der Unterhaltsempfänger das bekommende Geld als „sonstige Einkünfte“ versteuern. Falls der eine Partner ein hohes und der andere ein vergleichsweise sehr niedriges beziehungsweise kein Einkommen bezieht, könnte das Realsplitting insgesamt zu einer deutlich verringerten Steuerlast führen.

    Unser Tipp:

    Falls der Steuerzahler gegenüber mehreren geschiedenen und dauernd getrennt lebenden Partnern unterhaltspflichtig ist, darf der Höchstbetrag von 13.805 Euro auch mehrfach sindd gemacht werden.

    Reisekostenerstattung

    Erhält der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber die Reisekosten erstattet, so liegen für den abhängig Beschäftigte steuerfreie Einnahmen vor, wodurch der Abzug von Werbekosten komplett entfällt. Eine Erstattung der Reisekosten durch den Arbeitgeber ist vorteilhafter, weil der Arbeitnehmer die vollen 100 Prozent erstattet bekommt und nicht nur einen Pauschalbetrag hierfür ansetzen darf. Wenn ein Unternehmer die Reisekostenerstattung erhält, liegen Betriebseinnahmen vor, welche umsatzsteuerpflichtig sind. Werden die Reisekosten jedoch aus öffentlichen Kassen erstattet, so sind diese Beträge nicht als Betriebseinnahmen und wurden dadurch steuerfrei.

    Reisekosten

    Als Reisekosten können steuerlich die Kosten für Fahrten, Verpflegung oder Übernachtung aber auch Reisenebenkosten berücksichtigt werden, sobald diese durch eine auswärtige Tätigkeit entstehen, die zumindest so gut wie nur aufgrund einer beruflichen Veranlassung erfolgt. Derartige Kosten können als Betriebsausgaben beziehungsweise – bei Einnahmen aus nicht selbstständiger Tätigkeit, falls die Kosten nicht vom Arbeitgeber übernommen werden – als Werbungskosten abgezogen werden. Notwendigkeit für eine steuerliche Berücksichtigung von Reisekosten ist, dass diese durch das Arbeits- beziehungsweise Dienstverhältnis veranlasst sind. Das etwa für Dienstreisen, aber auch für Fahr- oder Einsatzwechseltätigkeiten, bei denen Reisekosten anfallen. Als Fahrtkosten können bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel die tatsächlichen Kosten angesetzt werden; bei Nutzung des privaten Fahrzeugs darf dagegen der pauschale und individuelle Kilometersatz angewandt werden. Bei den Übernachtungskosten ist ein Nachweis der stattfindenen Kosten durch entsprechende Belege notwendig; alternativ ist auch der Ansatz von Übernachtungspauschbeträgen möglich. Verpflegungskosten können nur im Rahmen von Verpflegungspauschalen angesetzt werden. Reisenebenkosten wurden alle durch eine Reise entstandenen Kosten, die weder den Fahrt- noch den Verpflegungs- und Übernachtungskosten zuzuordnen sind, zum Beispiel Gepäckkosten, Aufwendungen für beruflich bedingte Ferngespräche und beruflichen Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber, Straßenbenutzungskosten wie Mautgebühren oder Fähr- und Parkplatzkosten aber auch durch Verkehrsunfälle verursachte Kosten. Der Vorsteuerabzug von Reisekosten ist machbar, falls der Arbeitgeber beziehungsweise Unternehmer Leistungsempfänger ist und eine ordnungsgemäße Rechnung besitzt. Für Verpflegungspauschalen und Kilometergeld ist der Vorsteuerabzug jedoch nach wie vor ausgeschlossen.

    Unser Hinweis:

    Dient eine Unternehmerreise auch touristischen Zwecken, so handelt es sich um eine verdeckte Gewinnausschüttung, falls das Firmen die Reisekosten übernimmt. Wenn aus privaten Gründen andere Personen auf eine Reise mitgenommen werden, welche betrieblich veranlasst ist, können Unfallkosten, welche den privat Mitreisenden während der Reise entstehen, nicht als Betriebsausgaben abgesetzt werden.

    Repräsentationsaufwand

    Das Finanzamt könnte sich vorbehalten, dass Betriebsausgaben unangemessen erscheinen und diese ablehnen. So ein Fall liegt vor, falls der Fiskus der Meinung ist, das eine teurere Ausstattung eines Geschäftsraumes und ein wertvolles Auto privat benutzt wird und somit nicht zu den Betriebsausgaben zählt. Genaue Prüfungen werden in folgenden Fällen vorgenommen: Hotelkosten bei einer Geschäftsreise, Verpflegung von Geschäftsfreunden, Pkw-Kosten aber auch bei Flugreisen und bei einer hochwertigen Ausstattung von Geschäftsräumen. Der Staat ist mittlerweile jedoch angehalten, welchese Entscheidungen großzügig zu treffen. Unter Berücksichtigung der Größe des Unternehmens, der Umsatzhöhe und auch die Anschauung einiger Geschäftspartner liegt eine Angemessenheit vor.

    Riester-Rente/ Besteuerung

    Besitzt ein abhängig Beschäftigte eine private und staatlich geförderte Altersvorsorge, so müssen die dazu aufgewendeten Beiträge aus bereits versteuertem Einkommen stammen. In den meisten Fällen handelt es sich hierbei um den bereits für die Lohnsteuer berücksichtigten Arbeitslohn. Zudem Vermögen der Altersvorsorge zählen neben den Beiträgen auch die bekommenen Zulagen und auch Erlöse und Wertsteigerungen. Für den Zeitraum einer Ansparphase ist dieses Vermögen generell steuerfrei. Kommt es dann zu einer Auszahlung, so muss der Ertragsanteil versteuert werden. Daraus ergibt sich, dass auch die bekommenen Förderungen während der Auszahlungsphase versteuert werden müssen, da diese einen Teil des Vermögens darstellen.
    Ob die nachträgliche Besteuerung auch in Zukunft noch Bestand haben wird, ist derzeit noch unklar. Es gibt derzeit einige Bedenken, ob diese Form der Besteuerung den Regelungen der Verfassung entspricht. Rentenzahlungen gehören steuerlich gesehen zu den sonstigen Einkünften. Liegt hier eine sogenannte schädliche Verwendung vor, so darf verlangt werden, dass sämtliche Zulagen wie auch bereits gegebene Steuervorteile zurückausgezahlt werden müssen. Dazu muss auch eine eventuell vorhandene Wertsteigerung als zusätzliche Einnahme komplett versteuert werden.

    Riester-Rente/ Anlageprodukt

    Um eine staatliche Zulage zu erhalten, beziehungsweise aber vom Sonderausgabenabzug zu profitieren, muss ein ausgewähltes Anlageprodukt staatlich zertifiziert sein. Damit Anlageprodukte eine staatliche Zertifizierung bekommen, muss die Gewährleistung einer Mindestabsicherung für das Alter vorhanden sein. Entscheidend ist dabei mindestens eine Nominalwerterhaltung der einausgezahlten Beiträge. Für die spätere Rentenzahlung über das Ablageprodukt stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Etwa die lebenslange Leibrente beziehungsweise die monatlich gleichbleibende Rente beziehungsweise aber monatlich steigende Rentenbeträge. Eine zusätzliche Restkapitalverrentung muss vor allem bei der zweiten Möglichkeit vorhanden sein. Dem steuerpflichtigen Bürger müssen mit der Vollendung des 80. Lebensjahres mindestens 10 Prozent des Anfangskapitals zur Verfügung gestellt werden. Zu den förderungsfähigen Produkten zählt zum Beispiel die Rentenversicherung. Ebenso Kapitalisierungsprodukte, Bankauszahlungspläne oder aber Investmentfonds. Weiterhin besteht die Möglichkeit, eine staatliche Förderung für die betriebliche Altersvorsorge zu erhalten. Dafür ist es aber notwendig, die Beiträge vom versteuerten und vom sozialversicherungspflichtigen Lohn zu entrichten. Tätigkeitslohn, der pauschal versteuert wurde, kann nicht berücksichtigt werden. Ein weiterer wichtiger Faktor ist der Beginn der Rentenauszahlung. Dieser muss mit der normalen Altersrente zusammentreffen. Sollte das Kapital vorzeitig ausgezahlt werden, werden die staatlichen Förderungen nachträglich verwehrt. Eine komplette Rückzahlung der Zulagen und Steuervorteile wäre nötig.

    Riester-Rente

    Im Zuge der Rentenreform wurde neben der gesetzlichen und betrieblichen Altersrente mit der kapitaldeckenden privaten Altersvorsorge noch eine dritte Form der Altersversorgung eingeführt. Diese existiert im Einzelnen aus einer privaten Sparleistung und auch einer zusätzlichen staatlichen Förderung. Umgangssprachlich wird diese Form der Altersvorsorge auch als Riester-Rente beschreibt. Förderfähig sind dabei nur solche Produkte, welche eine staatliche Zertifizierung besitzen und auf den Namen des Zulageberechtigten abgeschlossen wurden. Möglich wurden hierbei unter anderem Rentenversicherungen, Fonds- aber auch Banksparpläne. Wie hoch die staatliche Förderung ausfällt, ergibt sich zum einen aus dem Familienstand und zum anderen aus der Anzahl der Kinder. Förderberechtigt wurden zudem auch Zahlungen, die an eine Pensionskasse bzw. an einen Pensionsfonds und auch eine Direktversicherung geleistet wurden. Somit haben Mitarbeiter auch die Möglichkeit über eine betriebliche Altersversorgung in den Genuss der staatlichen Förderungen zu gelangen. Dabei ist die Inanspruchnahme der staatlichen Zulagen nicht immer auch die vorteilhafteste Lösung. Alternativ dazu existiert auch die Möglichkeit, einen Sonderausgabenabzug vorzunehmen. Dieser ist jedoch was die Höhe der Beiträge betrifft begrenzt.

    Unser Hinweis:

    Eine staatliche Förderung ist vor allem für Personen mit einem geringen und eher durchschnittlichen Einkommen von Vorteil. Verschiedene Analysen haben zu dem Ergebnis geführt, dass sich diese Form der Altersvorsorge für Singles mit einem Jahreseinkommen von nicht mehr als 10.500 Euro besonders lohnt. Für Familien mit zwei Kindern hierzu ein Jahreseinkommen von etwa 33.000 Euro errechnet.

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        Hilft, sich auf bestimmte Inhalte zu konzentrieren
        Dieser Modus bietet verschiedene Hilfsoptionen, um Benutzern mit kognitiven Beeinträchtigungen wie Legasthenie, Autismus, CVA und anderen zu helfen, sich leichter auf die wesentlichen Elemente der Website zu konzentrieren.
        ADHS-freundlicher Modus
        Reduziert Ablenkungen und verbessert die Konzentration
        Dieser Modus hilft Benutzern mit ADHS und neurologischen Entwicklungsstörungen, leichter zu lesen, zu surfen und sich auf die Hauptelemente der Website zu konzentrieren, während Ablenkungen erheblich reduziert werden.
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          Accessibility Statement

          • steuerberatung-cadek.de
          • 03/07/2025

          Compliance status

          We firmly believe that the internet should be available and accessible to anyone, and are committed to providing a website that is accessible to the widest possible audience, regardless of circumstance and ability.

          To fulfill this, we aim to adhere as strictly as possible to the World Wide Web Consortium’s (W3C) Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1) at the AA level. These guidelines explain how to make web content accessible to people with a wide array of disabilities. Complying with those guidelines helps us ensure that the website is accessible to all people: blind people, people with motor impairments, visual impairment, cognitive disabilities, and more.

          This website utilizes various technologies that are meant to make it as accessible as possible at all times. We utilize an accessibility interface that allows persons with specific disabilities to adjust the website’s UI (user interface) and design it to their personal needs.

          Additionally, the website utilizes an AI-based application that runs in the background and optimizes its accessibility level constantly. This application remediates the website’s HTML, adapts Its functionality and behavior for screen-readers used by the blind users, and for keyboard functions used by individuals with motor impairments.

          If you’ve found a malfunction or have ideas for improvement, we’ll be happy to hear from you. You can reach out to the website’s operators by using the following email matthias.cadek@cadek.de

          Screen-reader and keyboard navigation

          Our website implements the ARIA attributes (Accessible Rich Internet Applications) technique, alongside various different behavioral changes, to ensure blind users visiting with screen-readers are able to read, comprehend, and enjoy the website’s functions. As soon as a user with a screen-reader enters your site, they immediately receive a prompt to enter the Screen-Reader Profile so they can browse and operate your site effectively. Here’s how our website covers some of the most important screen-reader requirements, alongside console screenshots of code examples:

          1. Screen-reader optimization: we run a background process that learns the website’s components from top to bottom, to ensure ongoing compliance even when updating the website. In this process, we provide screen-readers with meaningful data using the ARIA set of attributes. For example, we provide accurate form labels; descriptions for actionable icons (social media icons, search icons, cart icons, etc.); validation guidance for form inputs; element roles such as buttons, menus, modal dialogues (popups), and others. Additionally, the background process scans all the website’s images and provides an accurate and meaningful image-object-recognition-based description as an ALT (alternate text) tag for images that are not described. It will also extract texts that are embedded within the image, using an OCR (optical character recognition) technology. To turn on screen-reader adjustments at any time, users need only to press the Alt+1 keyboard combination. Screen-reader users also get automatic announcements to turn the Screen-reader mode on as soon as they enter the website.

            These adjustments are compatible with all popular screen readers, including JAWS and NVDA.

          2. Keyboard navigation optimization: The background process also adjusts the website’s HTML, and adds various behaviors using JavaScript code to make the website operable by the keyboard. This includes the ability to navigate the website using the Tab and Shift+Tab keys, operate dropdowns with the arrow keys, close them with Esc, trigger buttons and links using the Enter key, navigate between radio and checkbox elements using the arrow keys, and fill them in with the Spacebar or Enter key.Additionally, keyboard users will find quick-navigation and content-skip menus, available at any time by clicking Alt+1, or as the first elements of the site while navigating with the keyboard. The background process also handles triggered popups by moving the keyboard focus towards them as soon as they appear, and not allow the focus drift outside it.

            Users can also use shortcuts such as “M” (menus), “H” (headings), “F” (forms), “B” (buttons), and “G” (graphics) to jump to specific elements.

          Disability profiles supported in our website

          • Epilepsy Safe Mode: this profile enables people with epilepsy to use the website safely by eliminating the risk of seizures that result from flashing or blinking animations and risky color combinations.
          • Visually Impaired Mode: this mode adjusts the website for the convenience of users with visual impairments such as Degrading Eyesight, Tunnel Vision, Cataract, Glaucoma, and others.
          • Cognitive Disability Mode: this mode provides different assistive options to help users with cognitive impairments such as Dyslexia, Autism, CVA, and others, to focus on the essential elements of the website more easily.
          • ADHD Friendly Mode: this mode helps users with ADHD and Neurodevelopmental disorders to read, browse, and focus on the main website elements more easily while significantly reducing distractions.
          • Blindness Mode: this mode configures the website to be compatible with screen-readers such as JAWS, NVDA, VoiceOver, and TalkBack. A screen-reader is software for blind users that is installed on a computer and smartphone, and websites must be compatible with it.
          • Keyboard Navigation Profile (Motor-Impaired): this profile enables motor-impaired persons to operate the website using the keyboard Tab, Shift+Tab, and the Enter keys. Users can also use shortcuts such as “M” (menus), “H” (headings), “F” (forms), “B” (buttons), and “G” (graphics) to jump to specific elements.

          Additional UI, design, and readability adjustments

          1. Font adjustments – users, can increase and decrease its size, change its family (type), adjust the spacing, alignment, line height, and more.
          2. Color adjustments – users can select various color contrast profiles such as light, dark, inverted, and monochrome. Additionally, users can swap color schemes of titles, texts, and backgrounds, with over seven different coloring options.
          3. Animations – person with epilepsy can stop all running animations with the click of a button. Animations controlled by the interface include videos, GIFs, and CSS flashing transitions.
          4. Content highlighting – users can choose to emphasize important elements such as links and titles. They can also choose to highlight focused or hovered elements only.
          5. Audio muting – users with hearing devices may experience headaches or other issues due to automatic audio playing. This option lets users mute the entire website instantly.
          6. Cognitive disorders – we utilize a search engine that is linked to Wikipedia and Wiktionary, allowing people with cognitive disorders to decipher meanings of phrases, initials, slang, and others.
          7. Additional functions – we provide users the option to change cursor color and size, use a printing mode, enable a virtual keyboard, and many other functions.

          Browser and assistive technology compatibility

          We aim to support the widest array of browsers and assistive technologies as possible, so our users can choose the best fitting tools for them, with as few limitations as possible. Therefore, we have worked very hard to be able to support all major systems that comprise over 95% of the user market share including Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari, Opera and Microsoft Edge, JAWS and NVDA (screen readers).

          Notes, comments, and feedback

          Despite our very best efforts to allow anybody to adjust the website to their needs. There may still be pages or sections that are not fully accessible, are in the process of becoming accessible, or are lacking an adequate technological solution to make them accessible. Still, we are continually improving our accessibility, adding, updating and improving its options and features, and developing and adopting new technologies. All this is meant to reach the optimal level of accessibility, following technological advancements. For any assistance, please reach out to matthias.cadek@cadek.de