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Chorleiter
Übt ein Chorleiter seine Tätigkeit im Nebenberuf aus, so bleibt die für diese Tätigkeit bekommene Vergütung bis zu einer Höhe von bis zu 2.100 Euro jährlich steuerfrei.
Computer/ Arbeitgebergeschenk
Wenn der Arbeitgeber einem Mitarbeiter einen Computer beziehungsweise zugehörige Geräte wie Drucker unentgeltlich überlässt, so wird für dieses Geschenk eine pauschale Lohnsteuer von 25 Prozent berechnet. In dem Fall, dass die betreffenden Geräte bereits verwendet und abgeschrieben sind, entfällt die Berechnung einer Lohnsteuer.
Passender Hinweis:
Sollte der Mitarbeiter einen für dienstliche Zwecke überlassenen Computer auch privat nutzen, gibt es dafür keine Lohnsteuerpflicht.