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    Härteausgleich

    Sollten die eigenen Einnahmen (mit Ausnahme des regulären Arbeitslohns) bestimmte Grenzwerte nicht übersteigen, kann ein Härteausgleich (oft auch: Freigrenze) zählend gemacht werden. Von der Freigrenze darf der Altersentlastungsbetrag abgezogen werden, muss dieser 40 Prozent des Arbeitsentgelts (ohne Bezüge für die Versorgung) übersteigen. Der Härteausgleich verdoppelt sich bei gemeinsam veranlagten Eheleuten. Maximal liegt der Härteausgleich bei 410 Euro und verringert sich stufenweise. Diese Verringerung hängt von der Höhe der Einnahmen ab.

    Handelsvertreter

    Ein Handelsvertreter gehört nicht zu den Freiberuflern. Infolge dessen unterliegt er der selbstständigen Tätigkeit und ist somit gewerbesteuerpflichtig, da er Einnahmen aus einem Gewerbebetrieb erhält. Mit einer Einahmen-Überschuss-Rechnung oder mit einem Betriebsvermögenvergleich lassen sich die Gewinne eines jeden Gewerbebetriebs ermitteln. Der Gewerbetreibende kann zwischen dem Betriebsvermögenvergleich beziehungsweise der Einnahme-Überschuss-Rechnung wählen, wenn nicht aufgrund der gewählten Rechtsform eine Verpflichtung zu einer Bilanzaufstellung beziehungsweise andere gesetzliche vorgeschriebene Größen wie z.B. erzielte Einnahmen, erzielten Gewinn oder die Anzahl seiner Mitarbeiter eine Bilanz erforderlich machen. Für Kleinstgewerbetreibende bietet sich die Einnahme-Überschuss-Rechnung an, wobei die Aufstellung einer Bilanz und die Inventarisierung entfallen. Gewerbebetriebe stellen Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben nach dem Zuflussprinzip und dem Abflussprinzip gegenüber und bestimmen so den Gewinn und auch den Verlust. Des Weiteren muss in der Gegenüberstellung herausgefunden werden, welche Einkünfte als Betriebseinnahmen und welche Kosten als Betriebsausgaben aufgeführt werden. Abschreibungen gehören klar zu den Betriebseinnahmen. Anlagen aber auch GWG“s (geringfügige Wirtschaftsgüter), welche nicht im laufenden Geschäftsjahr 100 Prozent abgeschrieben werden können, werden jährlich gewinnmindernd als Betriebsausgaben in Anrechnung gebracht.

    Handykosten

    Wenn ein Mitarbeiter ein dienstliches Mobiltelefon auch privat benutzt, dann ist der daraus folgende Kostenvorteil für ihn steuerfrei. Verwendet er allerdings sein privates Mobiltelefon auch für dienstliche Zwecke, so hat er diesen Nutzungsanteil nachzuweisen. Seit dem 1. Januar 2002 ist dieses Verfahren deutlich leichter, denn in der Zwischenzeit muss der Handy-Nutzer nur noch die dienstlich bedingten Kosten für einen Zeitraum von drei Monaten nachweisen. Diese Kosten können anschließend für den gesamten Veranlagungszeitraum zu Grunde gelegt werden.
    Der dafür notwendige Einzelnachweise gibt es aus den folgenden Bestandteilen: Gesprächstag, Zielort, Teilnehmer des Gesprächs, Gesprächsdauer und Gesprächsgebühren. Ohne diesen Einzelnachweis erkennt der Fiskus pauschal 20 Prozent, jedoch maximal 20 Euro pro Monat als Werbungskosten an. Generell gehören zu den Telefonkosten: Grundgebühren, Kosten für Gespräche, Anschlussgebühren und auch Kosten für die Hardware. Diese Telefonkosten dürfen beim Abzug der Werbungskosten berücksichtigt werden. Gibt es jedoch eine Kostenerstattung durch den Arbeitgeber, dann wurden lediglich die Gesprächsgebühren zu berücksichtigen.

    Hausanschlusskosten

    Unter dem Begriff Hausanschlusskosten werden alle anfallenden Gebühren gemeinsamgefasst, die dafür entstehen, dass das Gebäude mit Ver- und Entsorgungsleitungen versehen wird. Darunter fallen auf der Seite der Versorgung neben dem Strom auch Gas, Wasser und auch Fernwärme. Die Hausanschlusskosten wurden zu unterscheiden von den Erschließungskosten. Letztere fallen an, um die Ver- und Entsorgung bis an das Grundstück heranzuführen. Die Grundstückseigentümer können von den Kommunen an diesen Kosten beteiligt werden. Während die Erschließungskosten zu den unmittelbaren Anschaffungskosten gerechnet werden, zählen die Hausanschlusskosten steuerlich zu den nachträglich anfallenden Kosten des Kaufs von Immobilien.
    Wird ein Gebäude später saniert und zum Beispiel eine Öl- oder Gasheizung eingebaut, für die erst ein Hausanschluss geschaffen werden muss, werden die Hausanschlusskosten zu einem Bestandteil der Mundnisierungskosten.

    Haushaltfreibetrag

    Sofern eine ledige Person uneingeschränkt steuerpflichtig ist, Anspruch auf Kindergeld hat und ihr ein Kinderfreibetrag zusteht, wird ein Haushaltsfreibetrag gewährt. Außerdem muss das Kind in der Wohnung des steuerpflichtigen Bürgers offiziell gemeldet sein und einen Wohnsitz dort haben. Der Haushaltfreibetrag hat eine Höhe von 2.340 Euro. Auch Großeltern, welche alle genannten Voraussetzungen erfüllen, können den Freibetrag bekommen. Ist das Kind jedoch bei mehreren Steuerpflichtigen gemeldet und somit kein alleiniger ständiger Wohnsitz feststellbar, steht der Mutter der Haushaltfreibetrag zu. Die Mutter hat dann allerdings das Recht, eine offizielle Zurechnung bei einem Großelternteil oder beim Vater des Kindes zu erwirken. Ab 2002 gilt: Bereits 2001 mussten alle Notwendigkeiten für die Freibetrags-Gewährung vorhanden gewesen sein, um ihn noch bewilligt zu bekommen. Ein Beschluss des Bundesrates vom April 2002 hebt diese Regelung allerdings wieder auf. Rückwirkend zum 01. Januar 2002 gibt es daher, unter den genannten Grundlagen, ein uneingeschränkter Anspruch. 2004 erfolgt die Streichung des Haushaltfreibetrages. Er wird per Gesetz und mit sofortiger Wirkung durch den Entlastungsbetrag ersetzt. Diesen gewährt der Staat Alleinerziehenden, deren jüngstes Kind das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und er beträgt 1.308 Euro. Die Zuerkennung des Entlastungsbetrages erfolgt nur dann, wenn der Steuerzahler in häuslicher Gemeinschaft mit dem Kind lebt und die Wohnung für beide Personen deren Hauptwohnsitz darstellt. Eine Übertragung auf Großeltern oder den anderen Elternteil ist nicht mehr machbar. Lebt der Alleinerziehende zusätzlich mit einer anderen Person, als dem minderjährigen Kind in einer Lebensgemeinschaft, entfällt der Anspruch auf Entlastungsfreibetrag.

    Haushaltshilfe

    Kosten, die durch die Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe existieren, können bis zu einem jährlichen Wert von 624 Euro als außergewöhnliche Belastung steuerlich sindd gemacht werden. Hierfür müssen jedoch bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Erste Bedingung ist, dass der Steuerzahler beziehungsweise der nicht in dauerhafter Trennung von ihm lebende Gatte das 60. Lebensjahr bereits vollendet hat. Die Hilfe muss entweder aufgrund einer Erkrankung des Steuerzahler, seiner nicht dauerhaft getrennt lebenden Ehegatten beziehungsweise eines jeden im selben Haushalt lebenden Kindes benötigt werden.
    Der jährliche Höchstbetrag erhöht sich falls der Steuerzahler bzw. der nicht in dauerhafter Trennung lebende Ehegatte beziehungsweise ein im Haushalt lebendes Kind schwer behindert beziehungsweise in einer anderen Form hilflos ist. Dies gilt, auch sobald bei einer unterhaltsberechtigten Person eine schwere Behinderung beziehungsweise auch eine andere Hilflosigkeit vorliegt. Von einer schweren Behinderung spricht man immer dann, falls der Grad der Behinderung mindestens 45 Prozent beträgt.

    Kleiner Hinweis:

    Der Bundesfinanzhof hat festgelegt, dass auch eine durch die Partnerin gegen Entgelt durchgeführte Pflege eines schwerbehinderten steuerpflichtigen Bürger als außergewöhnliche Belastung gilt.

    Hauswirtschaftliches Beschäftigungsverhältnis

    Von 1990 bis 2001 hatten Steuerzahler die Möglichkeit Kosten, welche bei der Anstellung eines hauswirtschaftlichen Beschäftigungsverhältnisses entstanden sind, steuerlich geltend zu machen. Der maximale anzugebende Betrag wurde 1997 von 12.000 DM auf 18.000 DM erhöht. Zum 31.12.2001 ist diese Regelung jedoch ohne Ersatz weggefallen.
    Die bis 2001 zählenden Regelungen sahen vor, dass die Zahlungen für ein hauswirtschaftliches Beschäftigungsverhältnis immer dann in Abzug gebracht werden konnten, wenn für Angestellte die Pflichtbeträge in die gesetzliche Rentenversicherung einüberwiesen wurden. Daraus ergab sich, dass der ausgezahlte Lohn über 630 DM liegen musste. Steuerlich begünstigt wurden hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie das Zubereiten von Mahlzeiten, Reinigen der Wohnung, Waschen der Wäsche beziehungsweise die Pflege des Gartens.
    Betrugen die jährlichen Aufwendungen mehr als 18.000 DM, so konnte der die Grenze übersteigende Betrag als Sonderausgaben angegeben werden. Für Angestellte, die nur monatlich beschäftigt waren, galt ein Maximalbetrag von 1.500 DM, welcher als Sonderausgabe pro Monat angegeben werden konnte.

    Herstellerleasing

    Die entgeltliche Überlassung von Waren wird als Leasing bennent. Eine vordergründige Rolle spielt, welchem von beiden Partnern (Leasing-Nehmer beziehungsweise Leasing-Geber) die Ware zugerechnet werden muss. Die Zuteilung erfolgt aufgrund des bestehenden Vertrages. Leasingverträge werden in 3 Formen aufgeteilt: Das Operatingleasing, das Finanzleasing und das Spezialleasing. Das Herstellerleasing findet beispielsweise Anwendung bei Vermietung von Gütern seitens der Hersteller. Dieses Leasingverfahren könnte zwei Gruppen zugeordnet werden: Entweder dem Operatingleasing oder dem Finanzierungsleasing. Eine Operatingleasing definiert sich wie folgt: Hierbei handelt es sich um normale Mietverträge in denen der Leasing-Geber die Versicherungskosten, sowie die Reparatur- und Wartungskosten übernimmt. Beiden Vertragsparteien können kurzfristig den Vertrag kündigen. Das geleaste Produkt könnte vom Leasing-Nehmer ohne weitere Verpflichtungen jederzeit zurückgegeben werden. Finanzierungsleasing wird in Vollamortisationsverträgen und Teilamortisationsvertagen unterteilt. Die Ware wird für einen bestimmten Zeitraum und für eine bestimmte feste Rate dem Leasings-Nehmer überlassen. Der Vertrag könnte nicht während des Grundzeitraums gekündigt werden. Der Leasing-Nehmer ist in Haftung zunehmen bei Diebstahl oder Zerstörung des Produktes. Bei Leasing-Beginn wird entweder ein hoher Einmalbetrag beziehungsweise eine höhere Erstleasingrate bezahlt.

    Herstellungsaufwand bei Gebäuden

    Nach erfolgreicher Fertigstellung, Renovierung, Sanierung eines jeden Gebäudes bzw. jedes Anbaues an einem Gebäude wird der neue Wert des Gebäudes angegeben. Dies nennt sich Herstellungsaufwand an Gebäuden. Solche Aufwendungen können sowohl Materialkosten wie auch Dienstleistungen sein. Der Bau gilt als erweitert, wenn er aufgestockt beziehungsweise angebaut wird. Auch eine Erweiterung von Grund und Boden könnte sich der Wert des Hauses erhöhen. Eine Renovation oder eine Sanierung muss aber den Gebrauchswert deutlich erhöhen und das Gebäude muss über einen großen Zeitraum hinweg weiter zu nutzen sein. Einzelne Baumaßnahmen müssen mindestens einen Nettowert von 2100 Euro betragen. Somit gilt der Aufwand als Erhaltungsaufwand.

    Honorar

    Honorare sind Bestandteil des zu versteuernden Arbeitslohnes, im Falle, dass dem eine Leistung zugrunde liegt, die mit einem Dienstverhältnis in in Verbindunghang zu bringen ist.
    Wird ein Honorar für Leistungen bezahlt, welche außerhalb eines jeden dienstlichen Verhältnisses erbracht werden, so handelt es sich dabei um Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit.

    Kleiner Hinweis:

    Das Honorar, welches für eine bestimmte Leistung überwiesen wird, welche zu den Dienstaufgaben des abhängig Beschäftigtes gehört. Laut einem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 20. Dezember 2000 gehört ein Beraterhonorar, dass für Beratungen im Zuge einer Veräußerung des Betriebes vergeben wurde, zum steuerpflichtigen Tätigkeitslohn. Maßgeblich für das Urteil war die Tatsache, dass der Berater gegenüber dem Unternehmen in einem Dienstverhältnis stand, als er für dasselbe beratend tätig wurde.

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        Dieser Modus bietet verschiedene Hilfsoptionen, um Benutzern mit kognitiven Beeinträchtigungen wie Legasthenie, Autismus, CVA und anderen zu helfen, sich leichter auf die wesentlichen Elemente der Website zu konzentrieren.
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        Dieser Modus hilft Benutzern mit ADHS und neurologischen Entwicklungsstörungen, leichter zu lesen, zu surfen und sich auf die Hauptelemente der Website zu konzentrieren, während Ablenkungen erheblich reduziert werden.
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          • steuerberatung-cadek.de
          • 04/07/2025

          Compliance status

          We firmly believe that the internet should be available and accessible to anyone, and are committed to providing a website that is accessible to the widest possible audience, regardless of circumstance and ability.

          To fulfill this, we aim to adhere as strictly as possible to the World Wide Web Consortium’s (W3C) Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1) at the AA level. These guidelines explain how to make web content accessible to people with a wide array of disabilities. Complying with those guidelines helps us ensure that the website is accessible to all people: blind people, people with motor impairments, visual impairment, cognitive disabilities, and more.

          This website utilizes various technologies that are meant to make it as accessible as possible at all times. We utilize an accessibility interface that allows persons with specific disabilities to adjust the website’s UI (user interface) and design it to their personal needs.

          Additionally, the website utilizes an AI-based application that runs in the background and optimizes its accessibility level constantly. This application remediates the website’s HTML, adapts Its functionality and behavior for screen-readers used by the blind users, and for keyboard functions used by individuals with motor impairments.

          If you’ve found a malfunction or have ideas for improvement, we’ll be happy to hear from you. You can reach out to the website’s operators by using the following email matthias.cadek@cadek.de

          Screen-reader and keyboard navigation

          Our website implements the ARIA attributes (Accessible Rich Internet Applications) technique, alongside various different behavioral changes, to ensure blind users visiting with screen-readers are able to read, comprehend, and enjoy the website’s functions. As soon as a user with a screen-reader enters your site, they immediately receive a prompt to enter the Screen-Reader Profile so they can browse and operate your site effectively. Here’s how our website covers some of the most important screen-reader requirements, alongside console screenshots of code examples:

          1. Screen-reader optimization: we run a background process that learns the website’s components from top to bottom, to ensure ongoing compliance even when updating the website. In this process, we provide screen-readers with meaningful data using the ARIA set of attributes. For example, we provide accurate form labels; descriptions for actionable icons (social media icons, search icons, cart icons, etc.); validation guidance for form inputs; element roles such as buttons, menus, modal dialogues (popups), and others. Additionally, the background process scans all the website’s images and provides an accurate and meaningful image-object-recognition-based description as an ALT (alternate text) tag for images that are not described. It will also extract texts that are embedded within the image, using an OCR (optical character recognition) technology. To turn on screen-reader adjustments at any time, users need only to press the Alt+1 keyboard combination. Screen-reader users also get automatic announcements to turn the Screen-reader mode on as soon as they enter the website.

            These adjustments are compatible with all popular screen readers, including JAWS and NVDA.

          2. Keyboard navigation optimization: The background process also adjusts the website’s HTML, and adds various behaviors using JavaScript code to make the website operable by the keyboard. This includes the ability to navigate the website using the Tab and Shift+Tab keys, operate dropdowns with the arrow keys, close them with Esc, trigger buttons and links using the Enter key, navigate between radio and checkbox elements using the arrow keys, and fill them in with the Spacebar or Enter key.Additionally, keyboard users will find quick-navigation and content-skip menus, available at any time by clicking Alt+1, or as the first elements of the site while navigating with the keyboard. The background process also handles triggered popups by moving the keyboard focus towards them as soon as they appear, and not allow the focus drift outside it.

            Users can also use shortcuts such as “M” (menus), “H” (headings), “F” (forms), “B” (buttons), and “G” (graphics) to jump to specific elements.

          Disability profiles supported in our website

          • Epilepsy Safe Mode: this profile enables people with epilepsy to use the website safely by eliminating the risk of seizures that result from flashing or blinking animations and risky color combinations.
          • Visually Impaired Mode: this mode adjusts the website for the convenience of users with visual impairments such as Degrading Eyesight, Tunnel Vision, Cataract, Glaucoma, and others.
          • Cognitive Disability Mode: this mode provides different assistive options to help users with cognitive impairments such as Dyslexia, Autism, CVA, and others, to focus on the essential elements of the website more easily.
          • ADHD Friendly Mode: this mode helps users with ADHD and Neurodevelopmental disorders to read, browse, and focus on the main website elements more easily while significantly reducing distractions.
          • Blindness Mode: this mode configures the website to be compatible with screen-readers such as JAWS, NVDA, VoiceOver, and TalkBack. A screen-reader is software for blind users that is installed on a computer and smartphone, and websites must be compatible with it.
          • Keyboard Navigation Profile (Motor-Impaired): this profile enables motor-impaired persons to operate the website using the keyboard Tab, Shift+Tab, and the Enter keys. Users can also use shortcuts such as “M” (menus), “H” (headings), “F” (forms), “B” (buttons), and “G” (graphics) to jump to specific elements.

          Additional UI, design, and readability adjustments

          1. Font adjustments – users, can increase and decrease its size, change its family (type), adjust the spacing, alignment, line height, and more.
          2. Color adjustments – users can select various color contrast profiles such as light, dark, inverted, and monochrome. Additionally, users can swap color schemes of titles, texts, and backgrounds, with over seven different coloring options.
          3. Animations – person with epilepsy can stop all running animations with the click of a button. Animations controlled by the interface include videos, GIFs, and CSS flashing transitions.
          4. Content highlighting – users can choose to emphasize important elements such as links and titles. They can also choose to highlight focused or hovered elements only.
          5. Audio muting – users with hearing devices may experience headaches or other issues due to automatic audio playing. This option lets users mute the entire website instantly.
          6. Cognitive disorders – we utilize a search engine that is linked to Wikipedia and Wiktionary, allowing people with cognitive disorders to decipher meanings of phrases, initials, slang, and others.
          7. Additional functions – we provide users the option to change cursor color and size, use a printing mode, enable a virtual keyboard, and many other functions.

          Browser and assistive technology compatibility

          We aim to support the widest array of browsers and assistive technologies as possible, so our users can choose the best fitting tools for them, with as few limitations as possible. Therefore, we have worked very hard to be able to support all major systems that comprise over 95% of the user market share including Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari, Opera and Microsoft Edge, JAWS and NVDA (screen readers).

          Notes, comments, and feedback

          Despite our very best efforts to allow anybody to adjust the website to their needs. There may still be pages or sections that are not fully accessible, are in the process of becoming accessible, or are lacking an adequate technological solution to make them accessible. Still, we are continually improving our accessibility, adding, updating and improving its options and features, and developing and adopting new technologies. All this is meant to reach the optimal level of accessibility, following technological advancements. For any assistance, please reach out to matthias.cadek@cadek.de