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    Wegegeld

    Wegegeld wird Arbeitnehmern vom Arbeitgeber gezahlt, um ihnen angefallene Fahrtkosten zu ersetzen oder eine Wegzeitentschädigung zu gewähren. Ersetzt der Arbeitgeber dem abhängig Beschäftigte Fahrtkosten, so ist dies steuerfrei, falls es sich um Reisekosten handelt, welche bei einer Dienstreise angefallen sind. Erstattet der Arbeitgeber dagegen dem Arbeitnehmer seine Kosten für Fahrten zwischen der Wohnung und der täglichen Arbeitsstätte, handelt es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn. Wegegeld, das für die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln ausgezahlt wird, ist jedoch steuerfrei. Wird Wegegeld als Ersatz für den Zeitaufwand ausgezahlt (Wegzeitentschädigung), so liegt steuerpflichtiger Tätigkeitslohn vor.

    Weiterbildungskosten

    Weiter- und Fortbildungen können all jene Personen steuerlich sindd machen die in dem betreffenden Beruf bereits tätig sind. Als Beispiel: Ein Manager besucht ein Fortbildungsseminar über Führungsstile. Die daraus entstehenden Kosten können als Fortbildungskosten zählend gemacht werden und wurden von den Ausbildungskosten abzugrenzen. Fortbildungskosten können entweder als Werbungskosten abgesetzt werden. Alternativ können die Kosten auch vom Arbeitgeber erstattet werden, sodass diese steuerfrei wurden. Zur Anerkennung solcher Kosten müssen diese beruflich begründet beziehungsweise vom Arbeitgeber eine Bescheinigung ausgestellt werden. Von ganz erheblichen Nutzen ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers, dass die Fortbildungsmaßnahme sehr zum Wohle des Firmens ist. Somit droht keine Umwandlung von Fortbildungskosten zu Tätigkeitslohn. Als Fortbildungskosten können Seminargebühren, Reisekosten, Unterbringungs- und Verpflegungskosten aber auch Kosten für Tätigkeitsmaterialien.

    Welteinkommen

    Bei Vorliegen einer unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen nicht nur inländische, sondern auch ausländische Einkünfte jedes Steuerpflichtigen im Inland der Steuerveranschlagung. Besteuert wird somit das Welteinkommen, das sich aus den inländischen und den ausländischen Einkünften gemeinsamsetzt. Um eine DoppelBesteuerung zu vermeiden, können ausländische Einnahmen von der Besteuerung freigestellt beziehungsweise ausländische Steuern auf inländische Steuern angerechnet werden, im Falle, dass dies zwischen den betreffenden Fiskusen in einem dem entsprechenden Abkommen so vereinbart wurde.

    Werbungskosten

    Zu den Werbungskosten zählen alle Kosten, die notwendig wurden, um ein Einkommen zu erzielen, zu bekommen und zu sichern. Dabei können die Werbungskosten sowohl bei einer nicht selbstständigen Tätigkeit wie auch bei der Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung oder anderweitigen Einkünften anfallen. Bei der durchzuführenden Einkommenssteuererklärung müssen die Werbungskosten immer bei der jeweiligen Einkunftsart erklärt werden, wodurch die jeweiligen Einnahmen gemindert werden. Was die Einnahmen aus nicht selbstständiger Tätigkeit und aus Kapitalvermögen betrifft, können als Werbungskosten auch Pauschalbeträge angegeben werden. Dabei liegt der Pauschalbetrag für die Werbungskosten für eine nicht selbstständige Tätigkeit bei 920 Euro. Für Kapitalvermögen können Alleinstehende einen Pauschalbetrag von 51 Euro und Verheiratete Steuerpflichtige einen Pauschalbetrag von 102 Euro in der Einkommenssteuererklärung angeben. Bei den sonstigen Einnahmen gilt ein pauschaler Betrag von 102 Euro für die Werbungskosten. Die Pauschbeträge mussn immer dann angegeben werden, falls die auch wirklich entstandenen Werbungskosten geringer wurden.

    Werbungskosten/ Arbeitnehmer

    Ein Mitarbeiter kann folgende Werbungskosten zählend machen: Kosten für Arbeitsmittel wie zum Beispiel Schreibwaren, Kopierkosten, Kosten für Telefon, Internet und PC, Kosten für Arbeitsräume oder Lager, Kosten für spezifische Tätigkeitskleidung, Kosten für Aus- und Fortbildung, Qualifizierungsmaßnahmen, Fahrt-Verpflegungs- und Unterbringungskosten, Bewerbungskosten, Sprachlehrgänge, Seminarkosten, Kosten für Berufsliteratur, Kosten für Absicherung beruflicher Risiken, Bankgebühren, Verpflegungsmehraufwand und Umzugskosten.

    Unser Tipp

    Nach einem Urteil vom niedersächsischen Finanzgericht vom 08.06.2006 können alle Kosten die durch Mobbing am Tätigkeitsplatz entstanden sind als Werbungskosten geltend gemacht werden. Solche Kosten können sein: Mitgliedsbeiträge und Fahrtkosten zum Besuch einer Selbsthilfegruppe.

    Werbungskosten für Kapitalanleger

    Zu den Werbungskosten eines jeden Kapitalanlegers gehören die folgenden Aufwendungen: Kosten für Beratungsleistungen, Damnum, Depotgebühren, Fachliteratur, Finanzierungskosten, Fremdkapitalzinsen, Reisekosten, Safemieten, Software, Telefon- und Internetkosten.

    Werbungskosten / Vermieter

    Vermieter haben stets typische Anwendungen, welche steuerlich als Werbungskosten gewertet werden können. Dazu zählen etwa Abschreibungen. Ebenso das Büromaterial, welches regelmäßig benötigt wird. Auch die dauernden Lasten und die Fahrtkosten können als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Dazu kommen Nebenkosten, Gebühren für machbare Makler, Kontoführungsgebühren, Reparaturkosten und Telefonkosten. Auch die Rechnungen für Steuerberater, für notwendiges Werkzeug und die Schuldzinsen können steuermindernd benutzt werden.

    Unser Tipp

    Falls eine Immobilie gemischt benutzt wird, muss die Zuordnung der Kosten gewissenhaft erfolgen. Bei einer falschen Zuordnung der Kosten darf vor allem während der Bauphase ein hoher Betrag ausführbarer Werbungskosten verloren gehen.

    Werbungskosten-Pauschbetrag

    Zum Abzug von Einnahmen aus nicht selbstständiger Tätigkeit kann die Werbungskosten-Pauschale in Abzug gebracht werden. Als Alternative können die Werbungskosten auch einzeln aufgeführt werden, was sich besonders bei höheren Werbungskosten anbietet. Pro Kalenderjahr darf stets der Gesamtbetrag in Rechnung gestellt werden, auch wen der abhängig Beschäftigte nur wenige Tage im Jahr geArbeitet hat. Für gemeinsam veranlagte Ehepaare gilt immer die doppelte Werbungskosten-Pauschale. Beschränkt steuerpflichtige Personen können diese jedoch nicht nutzen. Versorgungsempfänger dürfen nur noch den reduzierten Werbungskosten-Pauschbetrag bei der Steuererklärung angeben. Diese Regelung gilt seit dem 01.01.2005. Zum Ausgleich könnte dem Versorgungsempfänger ein Versorgungskostenfreibetrag von 900 Euro gewährt werden.

    Unser Tipp

    Bei Überschreitung des Pauschalbetrages mussn Werbungskosten in einzelnen Belegen nachgewiesen werden.

    Wirtschaftsgut

    Die Steuerlehre verwendet den Begriff des Wirtschaftsgutes zur Bezeichnung von Bewertungsobjekten, welche das Betriebsvermögen bilden. Es existiert allerdings keine gesetzliche Begriffsdefinition. Gemäß der Rechtsprechung sind alle diejenigen Güter Wirtschaftsgüter, die im Wirtschaftsleben nach der Verkehrsanschauung selbstständig bewertbar aber auch in ihrer Einzelheit von Bedeutung und im Falle der Veräußerung greifbar wurden. Die Rechtsprechung hat mehrere Kriterien zur Abgrenzung entwickelt. So wurden Vermögenswerte sämtliche Rechtsgegenstände aber auch alle vermögenswerten Vorteile inklusive wirtschaftlicher Zustände und auch konkreter Möglichkeiten. Zudem muss die Erlangung des Vermögenswerts Kosten verursacht haben, welche für mehrere Wirtschaftsjahre Nutzen stiften. Desweiteren werden Eigenständigkeit und Verkehrsfähigkeit – zumindest die Möglichkeit der Übertragung mit dem Betrieb – verlangt, um etwas als Wirtschaftsgut klassifizieren zu können.

    Unser Tipp

    Es ist nicht zulässig, verlustbringende Vermögensgegenstände aus dem Privatvermögen ins Betriebsvermögen einzulegen, die Einbringung zum Ziel hat, dem Betrieb statt eines jeden Nutzens einen Verlust zuzuführen.

    Wohneigentümergemeinschaften

    Im Falle, dass Wohneigentümergemeinschaften mit nachhaltiger Absicht Einnahmen erzielen, sind sie als unternehmerisch tätig. Weder bei den Mitgliedern noch bei dem Geschäftsführer einer Wohneigentümergemeinschaft handelt es sich um Unternehmer. Somit unterliegen die Leistungen der Wohneigentümergemeinschaft nicht der Umsatzsteuer. Alle Leistungen der Wohneigentümergemeinschaft, wie zum Beispiel die Gebrauchsleistung des Wohneigentums, oder aber die Leistungen zu Instandhaltung sind umsatzsteuerbefreit. Dazu zählen auch Leistungen wie zum Beispiel die Verwaltung oder aber die Bereitstellung von Wärme beziehungsweise der Gleichen.

    Wohnungsbauprämie

    Der Staat honoriert den Bau von Eigenwohnheimen mit der sogenannten Wohnungsbauprämie. Diese beträgt seit 2004 8,8 Prozent der jährlichen Bausparsummen. Der Höchstsatz liegt für Alleinstehende bei 512 Euro und für Verheiratete Personenn bei 1024 Euro über einen Zeitraum von 7 Jahren. Bei noch geringeren Bausparsummen als 512 Euro wird auch die Förderung verringert. Bedingung für die Gewährung der Wohnungsbauprämie ist, dass das vorhandene Jahreseinkommen unter einem Betrag von 25.600 Euro liegt. Für verheiratete und gemeinsam veranlagte Ehepaare verdoppelt sich das höchstense Jahreseinkommen. Sollten die Werbungskosten nicht über den Pauschbeträgen liegen, entspräche dies einem BruttoTätigkeitslohn in Höhe von 27700 Euro beziehungsweise 56200 Euro. Die Prämie könnte beim Finanzamt von der Bank des Bauherrn angefordert werden. Wurde der Bausparvertrag erst nach dem 31.12.1991 abgeschlossen, so erfolgt die Zahlung der Wohnungsbauprämie erst nach der erfolgten Zuteilung. Bei älteren Bausparverträgen erfolgt die Zuteilung noch jährlich.

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        Verbessert die visuelle Darstellung der Website
        Dieser Modus passt die Website an die Bequemlichkeit von Benutzern mit Sehbehinderungen wie Sehschwäche, Tunnelblick, Katarakt, Glaukom und anderen an.
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        Hilft, sich auf bestimmte Inhalte zu konzentrieren
        Dieser Modus bietet verschiedene Hilfsoptionen, um Benutzern mit kognitiven Beeinträchtigungen wie Legasthenie, Autismus, CVA und anderen zu helfen, sich leichter auf die wesentlichen Elemente der Website zu konzentrieren.
        ADHS-freundlicher Modus
        Reduziert Ablenkungen und verbessert die Konzentration
        Dieser Modus hilft Benutzern mit ADHS und neurologischen Entwicklungsstörungen, leichter zu lesen, zu surfen und sich auf die Hauptelemente der Website zu konzentrieren, während Ablenkungen erheblich reduziert werden.
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        Dieser Modus konfiguriert die Website so, dass sie mit Screenreadern wie JAWS, NVDA, VoiceOver und TalkBack kompatibel ist. Ein Screenreader ist eine Software für blinde Benutzer, die auf einem Computer und Smartphone installiert wird und mit der Websites kompatibel sein müssen.
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          Steuerberatung Cadek

          Accessibility Statement

          • steuerberatung-cadek.de
          • 01/07/2025

          Compliance status

          We firmly believe that the internet should be available and accessible to anyone, and are committed to providing a website that is accessible to the widest possible audience, regardless of circumstance and ability.

          To fulfill this, we aim to adhere as strictly as possible to the World Wide Web Consortium’s (W3C) Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1) at the AA level. These guidelines explain how to make web content accessible to people with a wide array of disabilities. Complying with those guidelines helps us ensure that the website is accessible to all people: blind people, people with motor impairments, visual impairment, cognitive disabilities, and more.

          This website utilizes various technologies that are meant to make it as accessible as possible at all times. We utilize an accessibility interface that allows persons with specific disabilities to adjust the website’s UI (user interface) and design it to their personal needs.

          Additionally, the website utilizes an AI-based application that runs in the background and optimizes its accessibility level constantly. This application remediates the website’s HTML, adapts Its functionality and behavior for screen-readers used by the blind users, and for keyboard functions used by individuals with motor impairments.

          If you’ve found a malfunction or have ideas for improvement, we’ll be happy to hear from you. You can reach out to the website’s operators by using the following email matthias.cadek@cadek.de

          Screen-reader and keyboard navigation

          Our website implements the ARIA attributes (Accessible Rich Internet Applications) technique, alongside various different behavioral changes, to ensure blind users visiting with screen-readers are able to read, comprehend, and enjoy the website’s functions. As soon as a user with a screen-reader enters your site, they immediately receive a prompt to enter the Screen-Reader Profile so they can browse and operate your site effectively. Here’s how our website covers some of the most important screen-reader requirements, alongside console screenshots of code examples:

          1. Screen-reader optimization: we run a background process that learns the website’s components from top to bottom, to ensure ongoing compliance even when updating the website. In this process, we provide screen-readers with meaningful data using the ARIA set of attributes. For example, we provide accurate form labels; descriptions for actionable icons (social media icons, search icons, cart icons, etc.); validation guidance for form inputs; element roles such as buttons, menus, modal dialogues (popups), and others. Additionally, the background process scans all the website’s images and provides an accurate and meaningful image-object-recognition-based description as an ALT (alternate text) tag for images that are not described. It will also extract texts that are embedded within the image, using an OCR (optical character recognition) technology. To turn on screen-reader adjustments at any time, users need only to press the Alt+1 keyboard combination. Screen-reader users also get automatic announcements to turn the Screen-reader mode on as soon as they enter the website.

            These adjustments are compatible with all popular screen readers, including JAWS and NVDA.

          2. Keyboard navigation optimization: The background process also adjusts the website’s HTML, and adds various behaviors using JavaScript code to make the website operable by the keyboard. This includes the ability to navigate the website using the Tab and Shift+Tab keys, operate dropdowns with the arrow keys, close them with Esc, trigger buttons and links using the Enter key, navigate between radio and checkbox elements using the arrow keys, and fill them in with the Spacebar or Enter key.Additionally, keyboard users will find quick-navigation and content-skip menus, available at any time by clicking Alt+1, or as the first elements of the site while navigating with the keyboard. The background process also handles triggered popups by moving the keyboard focus towards them as soon as they appear, and not allow the focus drift outside it.

            Users can also use shortcuts such as “M” (menus), “H” (headings), “F” (forms), “B” (buttons), and “G” (graphics) to jump to specific elements.

          Disability profiles supported in our website

          • Epilepsy Safe Mode: this profile enables people with epilepsy to use the website safely by eliminating the risk of seizures that result from flashing or blinking animations and risky color combinations.
          • Visually Impaired Mode: this mode adjusts the website for the convenience of users with visual impairments such as Degrading Eyesight, Tunnel Vision, Cataract, Glaucoma, and others.
          • Cognitive Disability Mode: this mode provides different assistive options to help users with cognitive impairments such as Dyslexia, Autism, CVA, and others, to focus on the essential elements of the website more easily.
          • ADHD Friendly Mode: this mode helps users with ADHD and Neurodevelopmental disorders to read, browse, and focus on the main website elements more easily while significantly reducing distractions.
          • Blindness Mode: this mode configures the website to be compatible with screen-readers such as JAWS, NVDA, VoiceOver, and TalkBack. A screen-reader is software for blind users that is installed on a computer and smartphone, and websites must be compatible with it.
          • Keyboard Navigation Profile (Motor-Impaired): this profile enables motor-impaired persons to operate the website using the keyboard Tab, Shift+Tab, and the Enter keys. Users can also use shortcuts such as “M” (menus), “H” (headings), “F” (forms), “B” (buttons), and “G” (graphics) to jump to specific elements.

          Additional UI, design, and readability adjustments

          1. Font adjustments – users, can increase and decrease its size, change its family (type), adjust the spacing, alignment, line height, and more.
          2. Color adjustments – users can select various color contrast profiles such as light, dark, inverted, and monochrome. Additionally, users can swap color schemes of titles, texts, and backgrounds, with over seven different coloring options.
          3. Animations – person with epilepsy can stop all running animations with the click of a button. Animations controlled by the interface include videos, GIFs, and CSS flashing transitions.
          4. Content highlighting – users can choose to emphasize important elements such as links and titles. They can also choose to highlight focused or hovered elements only.
          5. Audio muting – users with hearing devices may experience headaches or other issues due to automatic audio playing. This option lets users mute the entire website instantly.
          6. Cognitive disorders – we utilize a search engine that is linked to Wikipedia and Wiktionary, allowing people with cognitive disorders to decipher meanings of phrases, initials, slang, and others.
          7. Additional functions – we provide users the option to change cursor color and size, use a printing mode, enable a virtual keyboard, and many other functions.

          Browser and assistive technology compatibility

          We aim to support the widest array of browsers and assistive technologies as possible, so our users can choose the best fitting tools for them, with as few limitations as possible. Therefore, we have worked very hard to be able to support all major systems that comprise over 95% of the user market share including Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari, Opera and Microsoft Edge, JAWS and NVDA (screen readers).

          Notes, comments, and feedback

          Despite our very best efforts to allow anybody to adjust the website to their needs. There may still be pages or sections that are not fully accessible, are in the process of becoming accessible, or are lacking an adequate technological solution to make them accessible. Still, we are continually improving our accessibility, adding, updating and improving its options and features, and developing and adopting new technologies. All this is meant to reach the optimal level of accessibility, following technological advancements. For any assistance, please reach out to matthias.cadek@cadek.de