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    Überkreuzvermietung

    Eine Überkreuzvermietung tritt dann auf, wenn sich zwei Personen gegenseitig eine Immobilie vermieten. Ein Beispiel: Person 1 besitzt eine eigene Immobilie und vermietet sie an Person 2, da er sie nicht selbst bewohnen möchte. Auch Person 2 ist Eigentümer einer Immobilie und vermietet sie an Person 1. Steuerrechtlich ist diese Regelung vorteilhaft, denn Kosten für eine Immobilie werden nur dann anerdarft, falls sie dazu dienen, Einnahmen zu erzielen. Bewohnt man seine Immobilie selbst, ist dies offenbar nicht der Fall. Bei der Überkreuzvermietung existieren allerdings solche Werbungskosten, welche steuerrechtlich sindd gemacht werden können. Hierbei gilt allerdings: Nicht immer wird die Überkreuzvermietung anerkönntet. Diese Gefahr besteht besonders dann, wenn es keine wirtschaftlichen Gründe für die Überkreuzvermietung gibt.

    Passender Tipp:

    Eine Überkreuzvermietung wird dann akzeptiert, wenn die beiden Immobilien weit entfernt voneinander liegen, eine unterschiedliche Größe aufweisen und jeweils eher den Bedürfnissen des Nutzers entsprechen, weil sich dessen Tätigkeitsweg zum Beispiel verkürzt.

    Übernachtungskosten

    Bei einer mehrtägigen Dienstreise können die Kosten für Unterkunft in voller Höhe erstattet werden. Dabei können die Übernachtungskosten entweder steuerfrei durch den Arbeitgeber erstattet beziehungsweise vom Arbeitnehmer im Rahmen seiner jährliche Steuererklärung als Werbungskosten sindd gemacht werden. Die Übernachtungskosten wurden in jedem Fall immer einzeln zu erfassen. Dabei muss die Quittung vom Hotel, Pension beziehungsweise Gasthof immer auf den Namen des steuerpflichtigen ausgestellt sein. Kann der Einzelnachweis nicht erbracht werden, so gilt ein Pauschalbetrag von 20 Euro. Für Übernachtungen im Ausland können höhere Sätze veranschlagt werden. Nimmt der Ehepartner an einer Reise teil, so müssen die Mehrausgaben vom Beleg abgezogen werden. Frühstückskosten dürfen in der Rechnung ebenfalls nicht erhalten sein. Dieser Kostenanteil gehört zu den Verpflegungskosten. Kann der Kostenanteil des Frühstücks nicht getrennt werden, so sind bei Inlandsreisen 4,50 Euro und für Auslandsreisen 20 Prozent abzuziehen.

    Passender Tipp:

    Bei einer Übernachtung in einem Luxushotel ist davon auszugehen, dass der Kostenanteil von 4,50 Euro höher ist. Hier empfiehlt es sich, besser keinen Kostennachweis ausstellen zu lassen.

    Überstundenvergütung

    Die Vergütung, die einem abhängig Beschäftigte für Überstunden ausgezahlt wird, zählt zum steuerpflichtigen Tätigkeitslohn. Dies gilt auch für einen eventuellen Mehrbetrag, falls das Entgelt für die Überstunden höher ist. Zuschläge für NachtTätigkeit, für SonntagsTätigkeit und auch für Tätigkeitstätigkeiten an gesetzlichen Feiertagen sind dagegen steuerfrei. Allerdings ist die Steuerfreiheit betragsmäßig begrenzt.

    Übungsleiter

    Einahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter, Erzieher, Ausbilder, Betreuer oder vergleichbaren Tätigkeiten bleiben steuerfrei, falls sie einen Wert von 2.100 Euro im Jahr – die sogenannte Übungsleiterpauschale – nicht überschreiten. Auch Tätigkeiten als Erste-Hilfe-Ausbilder, als Betreuer in Ferienlagern, als Gruppenleiter, Trainer beziehungsweise Mannschaftsbetreuer sowie als Dirigent, ausbildend tätiger Feuerwehrangehöriger beziehungsweise Mitglied eines Prüfungsausschusses sind durch diese Regelung begünstigt. Auch wer als nebenberuflicher Pfleger kranke, behinderte und alte Menschen betreut, etwa im ambulanten Pflegedienst, beziehungsweise als Rettungssanitäter, als Pfleger in Alten- und Pflegeheimen beziehungsweise in Krankenhäusern aktiv ist oder im Nebenberuf eine künstlerische Tätigkeit ausübt, darf die Übungsleiterpauschale zählend machen. Dabei kommt als künstlerische Tätigkeit die Arbeit als Kirchenmusiker ebenso in Betracht wie eine Tätigkeit als Schauspieler oder Statist im Theater. Hat man die in einem Jahr mit dieser Tätigkeit erzielten Einnahmen höher als der steuerfreie Wert von 2.100 Euro, so können mit der Tätigkeit in zusammenhang stehende Kosten nur in dem Maße als Betriebsausgaben beziehungsweise als Werbungskosten abgesetzt werden, in dem sie den steuerfreien Wert überschreiten. Erzielt ein Mitarbeiter mit einer nebenberuflichen Übungsleitertätigkeit in einem Jahr beispielsweise Einnahmen von insgesamt 5.000 Euro und wurden ihm im zusammenhang mit dieser Tätigkeit Ausgaben von 2.300 Euro entstanden, dann ergibt sich die folgende Rechnung: Von den Einnahmen (5.000 Euro) ist die Übungsleiterpauschale (2.100 Euro) zu subtrahieren; es ergeben sich somit steuerpflichtige Einnahmen von 2.900 Euro. Die angefallenen Werbungskosten (2.300 Euro) übersteigen den steuerfreien Wert (2.100 Euro) um 200 Euro. Dieser Wert (200 Euro) ist als Werbungskosten von den steuerpflichtigen Einnahmen (2.900 Euro) abzugsfähig, sodass von den Gesamteinnahmen der Nebentätigkeit (5.000 Euro) nur 2.700 Euro als steuerpflichtige Einkünfte verbleiben.

    Umsatzsteuer

    Die Umsatzsteuer wird den Verkehrssteuerarten zugeschieden. Beim Erwerb von Waren beziehungsweise Inanspruchnahme einer Dienstleistung wird sowohl für den Privatverbraucher als auch für öffentliche Verbraucher Umsatzsteuer fällig. Für benutzte unternehmerische Zwecke darf die auf Waren beziehungsweise Dienstleistungen erhobene Umsatzsteuer als Vorsteuer beim Finanzamt sindd gemacht werden. Die Rückzahlung der Umsatzsteuer wird mit dem Vorsteuerabzug in Geltung gebracht. Der Gewinn ist somit nicht umsatzsteuerbelastet. Auf ihre Lieferungen und Leistungen müssen bei Unternehmen Umsatzsteuer vereinnahmt und diese ans Finanzamt abgeliefert werden. Die Umsatzsteuer minus der Vorsteuer muss monatlich, quartalsweise beziehungsweise jährlich an die Finanzbehörde abgeführt werden. Auf Lieferungen und Leistungen werden 19 Prozent Umsatzsteuer beziehungsweise der verminderte Steuersatz in Höhe von 7 Prozent erhoben. Unter den geminderten Steuersatz können fallen: Zeitschriften, Bücher, Pizzabringdienste und aber auch der Nahverkehr. Zur Bemessung wird das vereinnahmte Geld herangezogen. Kleinunternehmer können in der Regel umsatzsteuerbefreit sein, aber auch auch Ärzte beziehungsweise Architekten.

    Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

    Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer dient dem Austausch von Daten zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU). Sie soll die Versteuerung von innergemeinschaftlichen Erwerben sicherstellen und hat inim Falle, dass eine Überwachungsfunktion. Unternehmer bekommen auf Antrag vom Bundesamt für Finanzen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt. Der Antrag ist schriftlich zu stellen und hat den Namen, welche Anschrift und auch die Steuernummer des Antragstellers, unter der er umsatzsteuerlich geführt wird, zu enthalten. Bei innergemeinschaftlichen Erwerben muss die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer von Lieferer und Erwerber auf der Rechnung aufgeführt werden. Von den Landesfinanzbehörden werden dem Bundesamt für Finanzen die Angaben über die bei ihnen umsatzsteuerlich geführten Firmen übfestgelegt, die für die Erteilung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erforderlich wurden. Die VerArbeitung und Nutzung dieser Angaben ist nur zulässig für die Erteilung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern und auch für die Umsatzsteuerkontrolle und für Zwecke der Amtshilfe in Umsatzsteuersachen. Vom Bundesamt für Finanzen werden Landesfinanzbehörden die erteilten Umsatzsteuer-Identifikationsnummern sowie die für die Umsatzsteuerkontrolle benötigten Daten übermittelt.

    Umzugskosten

    Bei der steuerlichen Anrechnung der Umzugskosten sind aktuell zwei verschiedene Wege machbar. Man darf in der Steuererklärung eine Pauschale geltend machen und einen Einzelnachweis über die angefallenen Kosten führen. Allerdings muss man wissen, dass die Pauschalen nicht allzu hoch wurden, weshalb sich der Einzelkostennachweis in den meisten Fällen lohnen dürfte. Ledige Steuerzahler können pauschal 657 Euro geltend machen. Für Ehepaare verdoppelt sich die Pauschale auf 1.314 Euro. Für alle weiteren Personen, die mit dem Steuerpflichtigen in der Haushaltsgemeinschaft leben, wird eine zusätzliche Pauschale von 289 Euro angerechnet. Diese Pauschbeträge sind für alle Umzüge, die ab Jahresbeginn 2012 beendet worden sind.
    Für die Anerkennung der Umzugskosten erkennt der Staat einerseits berufliche Gründe an. Sie sind dann gegeben, sobald der Umzug für die Neuaufnahme einer Arbeit notwendig war. Auch eine Umsetzung in eine andere Niederlassung wird als „beruflich bedingter“ Umzug vom Finanzamt anerkannt. In dem Fall müssen die Umzugskosten in der Kategorie „Werbungskosten“ bei der Steuererklärung festgehalten werden. Das kann auch dann der Fall sein, sobald einem eine Dienstwohnung zum Beispiel beim Wechsel der Art der Tätigkeit im Rahmen jedes Unternehmens nicht mehr zusteht. Auch die Umzugskosten im zusammenhang mit der Aufgabe einer Zweitwohnung beim Wegfall von mehreren Einsatzorten werden als beruflich bedingte Umzugskosten anerkönntet. Ansonsten stellen die Finanzämter den Anspruch, dass sich der tägliche Arbeitsweg um mindestens 60 Minuten verkürzt, wobei die Zeiten für Hin- und Rückweg in Verbindung gerechnet werden.
    Eine zweite Möglichkeit der steuerlichen Anrechnung der Umzugskosten gibt es dann, falls er aus gesundheitlichen Gründen veranlasst wurde. Dann ist er als „außergewöhnliche Belastung“ geltend zu machen. Ist der Umzug aus rein privaten Gründen veranlasst, existiert die Möglichkeit, dass Teile der Kosten als „haushaltsnahe Dienstleistung“ steuerlich berücksichtigt werden darf.
    Als Umzugskosten könnte man nicht nur den Rechnungsbetrag des Spediteurs oder alternativ der Autovermietung geltend machen. Auch die Entgelte für die Umzugshelfer werden zu den steuerlich ansetzbaren Umzugskosten gerechnet. Hinzu kommen bei einem gemieteten Umzugswagen die Kraftstoff- und Versicherungskosten. Auch der Verpflegungsaufwand für einen selbst und die Helfer wird zu den Umzugskosten gezählt. Als Orientierung dienen hier immer die Regelungen im Bundesumzugskostengesetz, was bei Beamten und anderen Angestellten des Öffentlichen Dienstes angewendet wird.
    Nicht vergessen darf man, dass bei einem Umzug meistens auch doppelte Mietzahlungen anfallen. Sie lassen sich ebenfalls als Umzugskosten steuerlich geltend machen. In der Regel werden sie für drei Monate anerkönntet. Bei entsprechenden Nachweisen der Notwendigkeit wurden im Einzelfall bis zu sechs Monate ausführbar. Fehlen die Kinder durch den Umzug in der Schule oder müssen über Nachhilfe an den Stand des Lehrplans in der neuen Schule angepasst werden, können auch die Kosten der Nachhilfe als Umzugskosten steuerlich mit geltend gemacht werden.

    Unbezahlter Urlaub

    Nimmt ein abhängig Beschäftigte mindestens fünf Tätigkeitstage unbezahlten Urlaub, so ist dies auf seiner Lohnsteuerkarte und auf seinem Lohnkonto zu vermerken, indem der Buchstaben „U“ eingetragen wird. Unbezahlter Urlaub wirkt sich nicht auf die Lohnsteuer aus. Diese ist wie gewohnt der Lohnsteuertabelle zu entnehmen.

    Unfallkosten

    Ob die Kosten für einen Unfall steuerlich berücksichtigt werden können, hängt davon ab, ob es sich beim betreffenden Fahrzeug um ein dienstliches und privates Fahrzeug handelt oder auch ob die Fahrt dienstlicher und privater Natur war. Unfallkosten, die einem Arbeitnehmer während einer dienstlichen Fahrt entstanden wurden, können minus der durch die Versicherung erbrachten Leistungen steuerlich geltend gemacht werden. Dabei zählen die aufgrund des Unfalls notwendigen Zahlungen für eine Reparatur als Werbungskosten. Als berufliche Nutzung zählt unter anderem die Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte sowie Dienstfahrten und Fahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung und einer Einsatzwechseltätigkeit.
    Mit Wirkung des Steueränderungsgesetzes vom 01.01.2007 können Unfallkosten nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden. Darin wurde beschlossen, dass durch die Entfernungspauschale sämtliche Kosten abgegolten sind. Wenn der Arbeitgeber die Unfallkosten aus einer dienstlichen Fahrt des abhängig Beschäftigtes übernimmt, so zählen diese zu den Betriebsausgaben. Bei einer Übernahme durch den Mitarbeiter kann dieser die Aufwendungen als Werbungskosten angeben. Dies gilt nicht für Fahrten zwischen dem Wohnort und der Tätigkeitsstätte und auch im Rahmen der doppelten Haushaltsführung. In diesen Fällen müssen durch den Arbeitgeber übernommene Kosten als Einnahmen für den Mitarbeiter behandelt werden. Der Mitarbeiter hat selbst hat keine Möglichkeit mehr diese Kosten steuerlich zählend zu machen.

    Unternehmer

    Der Begriff des Unternehmers wird im Umsatzsteuergesetz definiert. Danach ist Unternehmer, wer eine berufliche und geschäftliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Dabei zählt die gesamte berufliche wie auch geschäftliche Tätigkeit des Unternehmers zum Firmen. Als gewerbliche und berufliche Tätigkeit zählen alle Tätigkeiten, welche mit dem Ziel ausgeübt werden, daraus Einnahmen zu erzielen. Dies gilt auch dann, sobald keine Absicht vorhanden ist, einen Gewinn zu erzielen. Ebenso zählt als betriebliche oder berufliche Tätigkeit, wenn eine Personengesellschaft einzig für die vorhandenen Mitglieder tätig wird. Zudem darf auch ein Mitarbeiter neben seiner nicht selbstständigen Tätigkeit noch Unternehmer sein.
    Die Tatsache, ob jemand Unternehmer ist, spielt bei der Erhebung der Umsatzsteuer eine grundlegende Rolle. Die Umsatzsteuer muss nur von Firmen an die Finanzbehörde abgeführt werden. Eine Möglichkeit zur Befreiung von der Umsatzsteuer gibt es einzig für Kleinunternehmer. Zudem bekommen verschiedene Berufsgruppen wie Ärzte ebenfalls eine Umsatzsteuerbefreiung.

    Unterstützungskasse

    Mit einer Unterstützungskasse können Arbeitgeber für ihre abhängig Beschäftigte eine hervorragende Vorsorge für das Alter schaffen. Entsprechen der der Bedingungen laut § 4d des Einkommenssteuergesetzes können die Beträge, welche in eine Unterstützungskasse ausgezahlt werden, als Betriebsausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Es gibt keinen Rechtsanspruch für einen abhängig Beschäftigte, Zuwendungen über die Unterstützungskasse zu bekommen. Die Zuwendungen des Arbeitgebers gelten somit nicht als steuerpflichtiger Arbeitslohn des Arbeitnehmers. Erst falls die Unterstützungskasse eine Leistung an den abhängig Beschäftigte erbringt, sind diese Vorsorgeleistungen als steuerpflichtiger Arbeitslohn.

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          Steuerberatung Cadek

          Accessibility Statement

          • steuerberatung-cadek.de
          • 04/07/2025

          Compliance status

          We firmly believe that the internet should be available and accessible to anyone, and are committed to providing a website that is accessible to the widest possible audience, regardless of circumstance and ability.

          To fulfill this, we aim to adhere as strictly as possible to the World Wide Web Consortium’s (W3C) Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1) at the AA level. These guidelines explain how to make web content accessible to people with a wide array of disabilities. Complying with those guidelines helps us ensure that the website is accessible to all people: blind people, people with motor impairments, visual impairment, cognitive disabilities, and more.

          This website utilizes various technologies that are meant to make it as accessible as possible at all times. We utilize an accessibility interface that allows persons with specific disabilities to adjust the website’s UI (user interface) and design it to their personal needs.

          Additionally, the website utilizes an AI-based application that runs in the background and optimizes its accessibility level constantly. This application remediates the website’s HTML, adapts Its functionality and behavior for screen-readers used by the blind users, and for keyboard functions used by individuals with motor impairments.

          If you’ve found a malfunction or have ideas for improvement, we’ll be happy to hear from you. You can reach out to the website’s operators by using the following email matthias.cadek@cadek.de

          Screen-reader and keyboard navigation

          Our website implements the ARIA attributes (Accessible Rich Internet Applications) technique, alongside various different behavioral changes, to ensure blind users visiting with screen-readers are able to read, comprehend, and enjoy the website’s functions. As soon as a user with a screen-reader enters your site, they immediately receive a prompt to enter the Screen-Reader Profile so they can browse and operate your site effectively. Here’s how our website covers some of the most important screen-reader requirements, alongside console screenshots of code examples:

          1. Screen-reader optimization: we run a background process that learns the website’s components from top to bottom, to ensure ongoing compliance even when updating the website. In this process, we provide screen-readers with meaningful data using the ARIA set of attributes. For example, we provide accurate form labels; descriptions for actionable icons (social media icons, search icons, cart icons, etc.); validation guidance for form inputs; element roles such as buttons, menus, modal dialogues (popups), and others. Additionally, the background process scans all the website’s images and provides an accurate and meaningful image-object-recognition-based description as an ALT (alternate text) tag for images that are not described. It will also extract texts that are embedded within the image, using an OCR (optical character recognition) technology. To turn on screen-reader adjustments at any time, users need only to press the Alt+1 keyboard combination. Screen-reader users also get automatic announcements to turn the Screen-reader mode on as soon as they enter the website.

            These adjustments are compatible with all popular screen readers, including JAWS and NVDA.

          2. Keyboard navigation optimization: The background process also adjusts the website’s HTML, and adds various behaviors using JavaScript code to make the website operable by the keyboard. This includes the ability to navigate the website using the Tab and Shift+Tab keys, operate dropdowns with the arrow keys, close them with Esc, trigger buttons and links using the Enter key, navigate between radio and checkbox elements using the arrow keys, and fill them in with the Spacebar or Enter key.Additionally, keyboard users will find quick-navigation and content-skip menus, available at any time by clicking Alt+1, or as the first elements of the site while navigating with the keyboard. The background process also handles triggered popups by moving the keyboard focus towards them as soon as they appear, and not allow the focus drift outside it.

            Users can also use shortcuts such as “M” (menus), “H” (headings), “F” (forms), “B” (buttons), and “G” (graphics) to jump to specific elements.

          Disability profiles supported in our website

          • Epilepsy Safe Mode: this profile enables people with epilepsy to use the website safely by eliminating the risk of seizures that result from flashing or blinking animations and risky color combinations.
          • Visually Impaired Mode: this mode adjusts the website for the convenience of users with visual impairments such as Degrading Eyesight, Tunnel Vision, Cataract, Glaucoma, and others.
          • Cognitive Disability Mode: this mode provides different assistive options to help users with cognitive impairments such as Dyslexia, Autism, CVA, and others, to focus on the essential elements of the website more easily.
          • ADHD Friendly Mode: this mode helps users with ADHD and Neurodevelopmental disorders to read, browse, and focus on the main website elements more easily while significantly reducing distractions.
          • Blindness Mode: this mode configures the website to be compatible with screen-readers such as JAWS, NVDA, VoiceOver, and TalkBack. A screen-reader is software for blind users that is installed on a computer and smartphone, and websites must be compatible with it.
          • Keyboard Navigation Profile (Motor-Impaired): this profile enables motor-impaired persons to operate the website using the keyboard Tab, Shift+Tab, and the Enter keys. Users can also use shortcuts such as “M” (menus), “H” (headings), “F” (forms), “B” (buttons), and “G” (graphics) to jump to specific elements.

          Additional UI, design, and readability adjustments

          1. Font adjustments – users, can increase and decrease its size, change its family (type), adjust the spacing, alignment, line height, and more.
          2. Color adjustments – users can select various color contrast profiles such as light, dark, inverted, and monochrome. Additionally, users can swap color schemes of titles, texts, and backgrounds, with over seven different coloring options.
          3. Animations – person with epilepsy can stop all running animations with the click of a button. Animations controlled by the interface include videos, GIFs, and CSS flashing transitions.
          4. Content highlighting – users can choose to emphasize important elements such as links and titles. They can also choose to highlight focused or hovered elements only.
          5. Audio muting – users with hearing devices may experience headaches or other issues due to automatic audio playing. This option lets users mute the entire website instantly.
          6. Cognitive disorders – we utilize a search engine that is linked to Wikipedia and Wiktionary, allowing people with cognitive disorders to decipher meanings of phrases, initials, slang, and others.
          7. Additional functions – we provide users the option to change cursor color and size, use a printing mode, enable a virtual keyboard, and many other functions.

          Browser and assistive technology compatibility

          We aim to support the widest array of browsers and assistive technologies as possible, so our users can choose the best fitting tools for them, with as few limitations as possible. Therefore, we have worked very hard to be able to support all major systems that comprise over 95% of the user market share including Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari, Opera and Microsoft Edge, JAWS and NVDA (screen readers).

          Notes, comments, and feedback

          Despite our very best efforts to allow anybody to adjust the website to their needs. There may still be pages or sections that are not fully accessible, are in the process of becoming accessible, or are lacking an adequate technological solution to make them accessible. Still, we are continually improving our accessibility, adding, updating and improving its options and features, and developing and adopting new technologies. All this is meant to reach the optimal level of accessibility, following technological advancements. For any assistance, please reach out to matthias.cadek@cadek.de