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Quellensteuer
Bei der Quellensteuer handelt es sich nicht um eine eigene Erhebungsart. Stattdessen ist die Quellensteuer ein Oberbegriff für andere Steuern. Schon bei der Entstehung von Einkünften wird die Quellensteuer erhoben. Beispiele für eine Quellensteuer wären die Lohn- und Kapitalertragssteuer. Sofern ein steuerpflichtiger Bürger die Einkommenssteuer zahlen muss, wird die bereits ausgezahlte Quellensteuer vom Finanzamt verbucht. Sollte die zu zahlende Einkommenssteuer geringer ausfallen, als die bereits gezahlte Quellensteuer, erstattet das
Finanzamt die überzahlten Beträge zurück.